Brandtrennungen des Gebäudes

Wände und Decken, die Elemente der Brandtrennung sind, sollte aus nicht brennbaren Materialien bestehen, und deren Öffnungen sind mit Feueratrien umschlossen oder mit Feuerschutztüren verschlossen, oder eine andere Brandschließung. Die Gesamtfläche dieser Öffnungen im Falle ihres Vorhandenseins in der Wand der Brandabtrennung (z.B. Tür, Fenster, Installationsdüker) sollte nicht überschreiten 15% Oberfläche dieser Wand, und bei ihrem Auftreten in der Decke, Brandtrennung (z.B. Installationsdüker) – 0.5% Bodenfläche.
Der Brandschutzvorraum sollte Abmessungen der horizontalen Projektion von nicht weniger als 1,4 Zoll haben×1.4 M, Wände und Decke, und Leistungskabelmäntel oder -gehäuse – außer denen, die im Vestibül verwendet werden – mit einer Feuerwiderstandsklasse von mindestens El 60, aus nicht brennbaren Materialien hergestellt und belüftet sein und Türen mit Vorrichtungen haben, die diese im Brandfall automatisch schließen. Ein Abschnitt des Korridors kann die Rolle eines Vorraums zur Brandbekämpfung übernehmen, zusätzlich zur Tür zur Treppe haben, auch Türen zu den Zimmern, eventuell auch zum Rest des Korridors.
Feuerwiderstandsklasse (Er) Einbaudurchlässe in den Brandschutzelementen sollten der Feuerwiderstandsklasse dieser Elemente entsprechen, es ist jedoch nicht erlaubt, diese Art von Düker für einzelne Rohre von Wassersystemen zu installieren, Abwasser- und Heizungsanlagen, durch Wände und Decken in Hygiene- und Sanitärräume geführt. Für Düker mit einem Durchmesser größer als 4 cm, sich in Wänden und Decken befinden, die keine Elemente der Brandabtrennung sind, für die eine Feuerwiderstandsklasse von mindestens El gefordert wird 60 oder REI 60, die Feuerwiderstandsklasse der Durchlässe sollte der Feuerwiderstandsklasse entsprechen (Er) diese Wände und Decken, wo sie sich befinden.

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