Gebäude der Kategorie ZL

Gebäude der Kategorie ZL

Nach der Aufteilung der Gebäude nach Zweck und Nutzungsart, Wohngebäude, Gemeinschaftswohn- und Zweckbauten sowie Gebäudeteile, die separate Brandzonen bilden, es zeichnet sich durch die entsprechende Risikokategorie für den Menschen aus, bezeichnet als ZL:

1) ZL I – mit Räumen für gleichzeitige Anwesenheit oben 50 nicht regelmäßige Benutzer, und nicht primär für die Nutzung durch Personen mit eingeschränkter Mobilität bestimmt,
2) ZLII – hauptsächlich für Personen mit eingeschränkter Mobilität bestimmt, wie Krankenhäuser, Kindergärten, vor der Schule, Seniorenheime,
3) ZLIII – Stadtwerke nicht für ZL I und ZL II qualifiziert,
4) ZL IV – Wohn,
5) ZL V – Gemeinschaftswohnsitz nicht für ZL I und ZL II qualifiziert.

Für den Fall, dass die Feuerzone, aufgrund des Verwendungszwecks und der Verwendungsmethode, ist in mehr als einer Gefahrenkategorie für den Menschen enthalten, dann sollte es die für jede dieser Kategorien festgelegten Anforderungen erfüllen.

Gemeinnützige Gebäude sind allgemein zugängliche Gebäude, die u. a. für die öffentliche Verwaltung bestimmt sind, Kultur, Bildung, Gesundheitswesen und Dienstleistungen, sowie alle Büro- und Sozialgebäude. Andererseits sind Gemeinschaftswohngebäude Gebäude, die zum vorübergehenden Aufenthalt von Personen außerhalb ihres ständigen Wohnsitzes bestimmt sind .

Hinter dem hohen Gebäude (W) ein Gebäude mit einer Höhe von mehr als 25 ich tue 55 m über dem Boden, inklusive, oder über dem Wohngebiet 9 tun 18 oberirdische Geschosse, inklusive, während für ein Hochhaus (WW) – ein Gebäude mit einer Höhe darüber 55 m über dem Boden. Die obige Gebäudehöhe wird vom Erdgeschoss am niedrigsten Eingang des Gebäudes oder seines Teils berechnet, bis zur oberen Deckenebene bzw. der obersten Kante des Flachdaches über dem höchsten nutzbaren Geschoss, einschließlich der Dicke der Wärmedämmung und der Deckschicht, oder bis zur obersten Oberseite eines anderen Belags. An jedem Ort, der für den Aufenthalt von Personen in der Einrichtung vorgesehen ist, sollten angemessene Evakuierungsbedingungen bereitgestellt werden, bestehend unter anderem darin, die in den technischen und baulichen Vorschriften aufgeführten Fluchtwege gegen Rauch zu sichern, einschließlich: über die Verwendung von Rauchschutzeinrichtungen oder -geräten und anderen technischen und baulichen Lösungen, die die Rauchableitung gewährleisten. Der Schutz gegen Rauch auf den Fluchtwegen gilt als Schutz gegen das Fortbestehen von Rauch auf den Fluchtwegen in Höhe von, was auf reduzierte Sichtbarkeit oder Toxizität zurückzuführen ist, würde eine sichere Evakuierung verhindern.

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