Maurerarbeiten bei winterlichen Bedingungen

YTONG-Blöcke können unter winterlichen Bedingungen gebaut werden, bei Temperaturen unter +5°C, nach Erfüllung der zusätzlichen Anforderungen im weiteren Teil dieses Kapitels. Die Entscheidung über die Durchführung der Arbeiten kann der Bauleiter oder der Bauaufsichtsinspektor treffen, der in der Lage ist, die Möglichkeit einer ordnungsgemäßen Umsetzung einzuschätzen und die volle Verantwortung für die Entscheidung über den Beginn der Maurerarbeiten trägt. Die zum Mauern verwendeten Steine ​​dürfen nicht mit Reif bedeckt oder zugefroren sein. Bedeutet, dass die Blöcke nicht länger als bei einer Temperatur unter -2 ° C sein dürfen 24 Stunden und daher wird empfohlen, sie in der Originalverpackung aufzubewahren, in Räumen mit positiver Temperatur. Für das Mauern unter winterlichen Bedingungen wird empfohlen, einen speziellen "Winter" -Mörtel zu verwenden. Es ermöglicht das Mauern bei "leichten" Winterbedingungen, bei Temperaturen, die periodisch auf -6 ° C sinken. Vor dem Mauern sollte geprüft werden, ob die Wand am Vortag richtig festgebunden hat. Die Überprüfung erfolgt durch die Horizontale, ein starker Schlag mit einem Gummihammer auf einen Block der obersten Wandschicht. Wenn der Aufprall die Riemenscheibe nicht löst, diese Maurerarbeiten können fortgesetzt werden.

Maurerarbeiten können nicht durchgeführt werden:
• bei Temperaturen unter -6 °C; die Arbeiten können nur gestartet werden, wenn die Temperatur des umgebenden Mauerwerks um mindestens 48 Stunden werden höher als + 2 ° C
• an einer gefrorenen Wand, die nach 48 Stunden bei Temperatur als Wand gilt, das ist weniger als -2 ° C,
• bei Niederschlag; eine frisch gemachte Wand sollte mit einer Abdeckung geschützt werden, z.B.. Planen oder Strohmatten, damit es nicht zu schnell auskühlt. Eine unter winterlichen Bedingungen errichtete Wand kann erst nach etwa einer Woche mit positiven Temperaturen Bodendruck oder starkem Wind ausgesetzt sein.; bis dahin sollte die Wand gegen diese horizontalen Belastungen geschützt werden.

Bei der Abnahme ist besonders darauf zu achten, dass:
– vertikale und horizontale Fugen zwischen einzelnen Elementen, die Schweißnähte dürfen nicht größer sein als 3 mm,
– Bauwände müssen mit Mauerwerk verbunden werden, Es ist verboten, die Wände später auszufransen oder zu vermauern.

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